RECHTLICHES
Einsatzbedingungen
Stand: 16.10.2026 · Version 1.3
Diese Einsatzbedingungen gelten für jeden über echt.job vermittelten Einsatz. Sie regeln das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Haushalt (Arbeitgeber) und der Helfer:in (Arbeitnehmer:in) und werden mit jeder Buchung Bestandteil von deren Vereinbarung. echt.job stellt diese Bedingungen als Muster bereit, ist aber selbst nicht Partei des Beschäftigungsverhältnisses (AGB § 2, § 19). Für die Nutzung der Plattform gelten die AGB, für die Datenverarbeitung die Datenschutzerklärung der App.
1. Zustandekommen des Einsatzes; keine Arbeit auf Abruf
(1) Mit der Annahme der Buchung über die App (Match) vereinbaren Haushalt und Helfer:in den Einsatz mit den in Inserat und Buchung festgehaltenen Angaben: Tätigkeit und Aufgaben, Datum, Uhrzeit, Dauer und Stundenlohn. Beim Monatsplan vereinbaren beide Seiten mit der Zusage alle Termine des Plans.
(2) Jeder Einsatz wird einzeln und beidseitig vereinbart. Der Haushalt kann Einsätze nicht einseitig anordnen, und die Helfer:in ist nicht verpflichtet, angebotene Einsätze anzunehmen. Arbeit auf Abruf im Sinne von § 12 TzBfG wird nicht vereinbart.
(3) Änderungen an Zeit, Dauer oder Aufgaben sind nur einvernehmlich möglich und werden im Chat der App festgehalten.
2. Anmeldung, Steuer und Sozialversicherung
(1) Das Beschäftigungsverhältnis wird als Minijob im Privathaushalt über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet (AGB § 5, § 18). Verantwortlich ist der Haushalt als Arbeitgeber; echt.job unterstützt auf Grundlage der erteilten Vollmacht.
(2) Über Rentenversicherungspflicht oder Befreiung entscheidet die Helfer:in selbst (Wahl, AGB § 5 Abs. 2).
(3) Beide Seiten halten ihre Angaben aktuell. Die Helfer:in teilt insbesondere mit, wenn weitere Beschäftigungen für die Geringfügigkeitsgrenze (Zusammenrechnung mehrerer Minijobs) oder für die Grenzen nach § 16b AufenthG (AGB § 6) von Bedeutung sind.
3. Vergütung
(1) Es gilt der in der Buchung vereinbarte Stundenlohn, mindestens jedoch der gesetzliche Mindestlohn.
(2) Der Lohn für vermittelte Einsätze wird vollständig über die Plattform abgewickelt (treuhänderische Verwahrung bei OPP) und nach AGB § 8 ausgezahlt. Zahlungen außerhalb der Plattform für vermittelte Einsätze sind unzulässig (AGB § 4 Abs. 3). Sie sind nicht in jedem Fall Schwarzarbeit, liegen aber außerhalb des vereinbarten Verfahrens: Ohne Abrechnung über die Plattform entfallen die Belegkette für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, die automatisierte Anmeldung und die Dokumentation; eine nicht angemeldete Beschäftigung gefährdet zusätzlich den Versicherungsschutz beider Seiten.
(3) Maßgeblich ist die tatsächlich geleistete Zeit zwischen Check-in und Check-out; angefangene Viertelstunden zählen voll, vergütet wird höchstens die gebuchte Zeit. Soll länger gearbeitet werden, vereinbaren Haushalt und Helfer:in das vorab als weiteren Job. Checkt die Helfer:in vor dem Ende der gebuchten Zeit aus, wird nur die Zeit bis zum Check-out vergütet. Beendet der Haushalt den Einsatz vorzeitig oder schickt er die Helfer:in früher heim, bleibt der Lohn für die gesamte gebuchte Zeit geschuldet (AGB § 7 Abs. 9); die Helfer:in checkt dann nicht aus, und der Einsatz wird nach dem Ende der gebuchten Zeit automatisch abgeschlossen; als Check-out gilt das gebuchte Ende, frühestens der Check-in. Hast du trotzdem ausgecheckt, melde dich sofort beim Support – wir korrigieren die Abrechnung.
(4) Hat die Helfer:in die Rentenversicherungspflicht gewählt, behält der Haushalt ihren Beitragsanteil zur Rentenversicherung vom Lohn ein und führt ihn über die Minijob-Zentrale ab (§ 28g SGB IV). Die App weist den Betrag bei jeder Buchung aus.
4. Arbeitszeit; Check-in und Check-out
(1) Die Helfer:in checkt zu Beginn des Einsatzes in der App ein und beim Verlassen aus — außer der Haushalt schickt sie vor dem Ende der gebuchten Zeit heim (Ziffer 3 Abs. 3). Check-in und Check-out dienen der Zeiterfassung und dem Nachweis (AGB § 8, § 12). Beim Check-in und beim Check-out wird die Position jeweils einmalig automatisiert mit der Einsatzadresse abgeglichen; gespeichert wird nur das Prüfergebnis, keine Koordinaten. Der Haushalt sieht nur das grobe Ergebnis: „vor Ort“, „nicht am Einsatzort“ oder „ohne Standort“. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Wird das Auschecken versäumt oder schickt der Haushalt die Helfer:in früher heim, wird der Einsatz nach dem Ende der gebuchten Zeit automatisch abgeschlossen; als Check-out gilt das gebuchte Ende, frühestens der Check-in. Abweichungen klären beide Seiten über den Einspruch (AGB § 8) und den Klärungsweg (AGB § 12).
(3) Gesetzliche Ruhepausen (bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit) bleiben unberührt.
5. Aufgaben und Grenzen der Tätigkeit
(1) Geschuldet sind die gebuchte Kategorie und die im Inserat festgehaltenen Aufgaben. Das Weisungsrecht des Haushalts als Arbeitgeber besteht im Rahmen dieser gebuchten Tätigkeit.
(2) Nicht geschuldet sind insbesondere: Grund- und Körperpflege — Senioren-Begleitung umfasst ausschließlich Betreuung und Begleitung, keine Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI; die Ausführung von Bankgeschäften oder Überweisungen sowie die Entgegennahme von Bank-Zugangsdaten — IT-Hilfe umfasst nur das Erklären und Einrichten; schwere oder gefährliche Gartenarbeiten — vermittelt wird nur leichte Gartenhilfe, keine Baumfällung und keine Arbeiten mit Motorsäge; Arbeiten in großer Höhe (über haushaltsübliche Tritt-/Stehleitern hinaus) sowie sonstige Arbeiten mit besonderer Gefahr.
(3) Aufgaben außerhalb des gebuchten Rahmens darf die Helfer:in ablehnen, ohne dass ihr daraus Nachteile entstehen. Zusätzliche Aufgaben können für Folgeeinsätze vereinbart werden.
6. Pflichten des Haushalts
(1) Der Haushalt sorgt für eine sichere Arbeitsumgebung, stellt die erforderlichen Arbeitsmittel sowie geeignete Reinigungs- und Hilfsmittel und weist vor Beginn auf Besonderheiten und Gefahrenquellen hin (z. B. defekte Geräte, empfindliche Gegenstände).
(2) Der Haushalt gewährt pünktlich Zutritt oder trifft eine klare Zutrittsregelung (Ziffer 7). Bei Einsätzen mit Tieren gelten zusätzlich die Zusicherungen und Hinweispflichten aus AGB § 11.
(3) Der Haushalt behandelt die Helfer:in respektvoll; die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gelten.
7. Schlüssel und Zutritt
(1) Eine Schlüsselübergabe halten beide Seiten fest, zum Beispiel im Chat der App. Die Helfer:in verwahrt überlassene Schlüssel sorgfältig, gibt sie nicht an Dritte weiter und meldet einen Verlust unverzüglich dem Haushalt und echt.job.
(2) Für Schäden aus einem Schlüsselverlust gilt die beschränkte Arbeitnehmerhaftung (AGB § 10 Abs. 4).
8. Pflichten der Helfer:in
(1) Die Helfer:in erscheint pünktlich, führt die vereinbarten Aufgaben sorgfältig aus und geht achtsam mit Wohnung und Eigentum des Haushalts um.
(2) Sie wahrt die Privatsphäre des Haushalts: keine Weitergabe von Einblicken in persönliche Verhältnisse, keine Foto- oder Videoaufnahmen in der Wohnung (Ausnahme: Dokumentation eines Schadens für die Meldung nach AGB § 10), keine Mitnahme Dritter, kein Rauchen in der Wohnung.
(3) Verhinderungen und Verspätungen meldet sie so früh wie möglich dem Haushalt (Chat in der App) und echt.job (Support) (Ziffer 9; AGB § 9).
(4) Zum Schutz insbesondere älterer und hilfsbedürftiger Haushalte gilt: Die Helfer:in nimmt keine Geldgeschenke oder Darlehen des Haushalts an und lässt sich keine Vollmachten oder Bank-Zugangsdaten erteilen. Entsprechende Angebote oder Bitten sind über den Support zu melden.
9. Krankheit und Verhinderung
(1) Kann die Helfer:in einen Einsatz nicht wahrnehmen, sagt sie unverzüglich ab — dem Haushalt im Chat der App und echt.job über den Support (Kontakt in der App oder info@echtjob.de). Für die Entschuldigung im Zuverlässigkeitssystem gilt AGB § 9 Abs. 3 (ärztliche Bescheinigung).
(2) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt — insbesondere die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG (nach vierwöchigem ununterbrochenem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses, § 3 Abs. 3 EFZG) und der Mutterschutz. Aufwendungen kann sich der Haushalt über die Umlagen U1/U2 bei der Minijob-Zentrale erstatten lassen; echt.job unterstützt bei den Anträgen.
10. Stornierung und Ausfall
(1) Für Stornierungen durch den Haushalt, die faktische Stornierung (kein Zutritt), den Quartals-Joker und höhere Gewalt gilt AGB § 7 einschließlich der Ausfallvergütung und des Nachweisvorbehalts.
(2) Für Termine eines Monatsplans gilt das je Termin.
(3) Beendet der Haushalt einen begonnenen Einsatz vorzeitig, bleibt der Lohn für die gebuchte Zeit geschuldet (AGB § 7 Abs. 9).
11. Sicherheit und Notfälle
(1) Bei einem Arbeitsunfall informiert die Helfer:in den Haushalt und echt.job. Der Haushalt erstattet die Unfallanzeige bei der gesetzlichen Unfallversicherung (AGB § 10 Abs. 5); echt.job unterstützt dabei.
(2) In Gefahrensituationen steht der Helfer:in die Notruf-Funktion der App zur Verfügung (AGB § 20).
(3) Wird der Helfer:in die Fortsetzung eines Einsatzes unzumutbar, weil Sicherheitsmängel oder sonstige Umstände aus der Sphäre des Haushalts dies rechtfertigen (z. B. ein verschwiegener Listenhund, eine erhebliche Gefahrenquelle oder übergriffiges Verhalten), darf sie den Einsatz abbrechen; AGB § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.
12. Beendigung
(1) Der einzelne Einsatz endet mit dem Check-out oder automatisch nach Ziffer 4 Abs. 2.
(2) Das laufende Beschäftigungsverhältnis (Anmeldung bei der Minijob-Zentrale) kann jede Seite unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB) beenden; bei der Abmeldung unterstützt echt.job (AGB § 18). Aus dem Ausbleiben neuer Buchungen allein folgt keine Kündigung; beide Seiten sind frei, weitere Einsätze zu vereinbaren oder nicht.
13. Nachweis der Vertragsbedingungen
Die Buchungsübersicht in der App bildet zusammen mit diesen Einsatzbedingungen die wesentlichen Vertragsbedingungen des Einsatzes ab und unterstützt den Haushalt damit bei seinen Pflichten nach dem Nachweisgesetz. Beides ist in der App jederzeit abrufbar; diese Einsatzbedingungen stehen zusätzlich unter echtjob.de bereit. Der Nachweis kann in Textform geführt werden, solange die Helfer:in keine Schriftform verlangt.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Für Streitigkeiten aus dem Beschäftigungsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig (AGB § 12 Abs. 2); für Einwände gegen erfasste Zeiten oder Beträge gelten zunächst der Einspruch und die Entscheidung nach AGB § 8 und § 12 Abs. 1.
(2) Erklärungen im Zusammenhang mit Einsätzen (Absagen, Änderungen, Meldungen) erfolgen über die App oder den Support, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Informationen zur Datenverarbeitung — einschließlich Check-in/Check-out — enthält die Datenschutzerklärung der App.
Stand: 16.10.2026 · Version 1.3