RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 16.10.2026 · Version 1.4
Diese AGB gelten für die Nutzung der echt.job-App zwischen Haushalten und Helfer:innen. Informationen zur Datenverarbeitung in der App findest du in der Datenschutzerklärung der App; die konkreten Arbeitsbedingungen je Einsatz stehen in den Einsatzbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

Anbieter der echt.job-App ist die Echtjob UG (haftungsbeschränkt), Sitz Tübingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norman Pelzl (im Folgenden „echt.job"). Diese AGB gelten zwischen echt.job und den Nutzer:innen (Haushalte und Helfer:innen) der echt.job-App sowie der Web-Version unter echtjob.app. Die App vermittelt Beschäftigungen im Privathaushalt (in der Regel Minijobs im Haushaltsscheck-Verfahren) zwischen Privatpersonen. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Vertragsbedingungen unseres Zahlungspartners OPP (§ 4).

§ 2 Wir sind Vermittler, nicht Arbeitgeber

Wichtig zu verstehen: echt.job ist technischer Dienstleister und Vermittlungsplattform (Technical Service Provider). Der Arbeitsvertrag entsteht ausschließlich zwischen dem Haushalt (Arbeitgeber) und der Helfer:in (Arbeitnehmer:in). echt.job wird nicht Vertragspartei des Beschäftigungsverhältnisses, übt kein Weisungsrecht gegenüber Helfer:innen aus und übernimmt keine Arbeitgeberpflichten; diese liegen beim Haushalt. Für die eigenen Leistungen von echt.job (Vermittlung, Betrieb der App, Weiterleitung von Meldungen) haftet echt.job nach Maßgabe von § 14.

§ 3 Anmeldung & Verifikation

(1) Mit der Anmeldung versicherst du, mindestens 18 Jahre alt zu sein und in Deutschland arbeitsberechtigt (Staatsangehörigkeit DE/EU/EWR/Schweiz oder ein gültiger Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt — bei Studierenden insbesondere nach § 16b AufenthG). Deine Angaben müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein; je Person ist ein Konto zulässig.
(2) Beide Seiten weisen ihre Identität per Ausweis nach — Sicherheit gilt bei echt.job für beide Seiten. In beiden Fällen kannst du zwischen zwei gleichwertigen Wegen wählen: mit oder ohne Gesichtsaufnahme.
(3) Helfer:innen weisen ihre Identität vor dem ersten persönlichen Treffen im Rahmen eines Matches nach, spätestens vor der ersten Auszahlung (KYC). Die Prüfung führt unser Zahlungspartner OPP (Online Payment Platform B.V., Niederlande) in eigener Verantwortung auf seiner Seite durch; dort wählst du zwischen Ausweis plus Selfie mit automatisiertem Gesichtsabgleich über dessen Identitätsdienstleister und dem reinen Hochladen des Ausweises ohne Selfie.
(4) Haushalte weisen ihre Identität nach, bevor sie eine Bewerbung auswählen, und damit auch vor dem ersten persönlichen Treffen. Dafür fotografieren sie Vorder- und Rückseite ihres Ausweises; je gewähltem Weg zusätzlich entweder ein Selfie mit automatisiertem Gesichtsabgleich oder das elektronische Auslesen des Ausweis-Chips per NFC ohne Selfie. Aufnahme und Prüfung erfolgen bei unserem Prüfdienstleister; die Ausweisbilder und eine etwaige Gesichtsaufnahme erreichen die Server von echt.job zu keinem Zeitpunkt. Bei echt.job bleiben das Prüfergebnis mit Zeitpunkt und das Ergebnis des automatisierten Abgleichs mit den Profilangaben. Einzelheiten — einschließlich Löschung, Rechtsgrundlagen und der Angaben zum Prüfdienstleister — regelt die Datenschutzerklärung.
(5) echt.job kann die Freischaltung einzelner Funktionen (insbesondere Matching, persönliches Treffen und Auszahlung) vom Abschluss der jeweiligen Verifikation abhängig machen.
(6) Halte deine Zugangsdaten geheim und überlasse dein Konto niemandem. Besteht der Verdacht, dass Dritte Zugriff auf dein Konto haben, melde das unverzüglich; echt.job kann das Konto in diesem Fall zu deinem Schutz vorübergehend sperren.

§ 4 Geldfluss & OPP

(1) Sämtliche Zahlungen laufen über OPP (Online Payment Platform B.V.), einen lizenzierten Zahlungsdienstleister unter Aufsicht der niederländischen Zentralbank (DNB). echt.job berührt dein Geld zu keinem Zeitpunkt selbst. Der Haushalt zahlt den Betrag nach der Zusage an OPP; OPP verwahrt ihn treuhänderisch (Escrow) und zahlt ihn nach § 8 aus oder erstattet ihn. Beim Monatsplan wird jeder Termin einzeln bezahlt und nach § 8 einzeln ausgezahlt. Für die Zahlungsdienste schließt OPP eigene Verträge mit dir; ergänzend gelten die Bedingungen von OPP.
(2) Servicegebühr (zahlbar vom Haushalt, nicht vom Lohn abgezogen): 15 %, bis für den Haushalt 10 Termine ausgezahlt sind, danach dauerhaft 10 % (Stammkund:innen-Tarif). Jeder Einmalig-Job und jeder Termin eines Monatsplans zählt einzeln, unabhängig davon, mit welcher Helfer:in er zustande kam. Maßgeblich ist der Stand bei der Zusage; alle Termine eines Monatsplans erhalten den Satz, der bei der Zusage gilt. Keine Provision auf den Lohn — echt.job zieht von dem vereinbarten Stundenlohn nichts ab. Hat die Helfer:in die Rentenversicherungspflicht gewählt, behält der Haushalt ihren Beitragsanteil zur Rentenversicherung ein und führt ihn über die Minijob-Zentrale ab (§ 5 Abs. 2). Die jeweils geltende Gebühr wird vor jeder Buchung transparent angezeigt; sie versteht sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Buchung und Bezahlung vermittelter Einsätze erfolgen ausschließlich über die Plattform. Nur so bleiben die Belegkette für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, die automatisierte Anmeldung und die Dokumentation erhalten. Die Aufforderung an die Gegenseite, außerhalb der Plattform zu zahlen oder zu buchen, ist ein Verstoß gegen diese AGB (§ 9 Abs. 6).

§ 5 Steuer & Sozialversicherung

(1) Bei Minijobs im Privathaushalt bis zur jeweils geltenden Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 €/Monat) werden die Pauschsteuer (2 %) und die pauschalen Abgaben über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale abgeführt.
(2) Bei der Rentenversicherung hast du als Helfer:in die Wahl: Versicherungspflicht mit eigenem Beitragsanteil (du sammelst Rentenpunkte) oder Befreiung (voller Nettolohn). echt.job stellt dir beide Optionen neutral dar (§ 18 Abs. 3); die Entscheidung triffst du selbst. Bei Versicherungspflicht wird der Beitragsanteil der Helfer:in (im Privathaushalt 13,6 %) vom Lohn einbehalten; die App zeigt beiden Seiten den Betrag an.
(3) Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, endet das Haushaltsscheck-Verfahren; es können Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten nach den allgemeinen Regeln entstehen. Die App weist auf eine drohende Überschreitung hin.
(4) echt.job unterstützt bei Anmeldung und Meldungen (§ 18) — die rechtliche Verantwortung als Arbeitgeber trägt der Haushalt.

§ 6 Drittstaatsangehörige (§ 16b AufenthG)

(1) Helfer:innen mit Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b AufenthG) dürfen maximal 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten; ein Arbeitstag mit bis zu 4 Stunden zählt als halber Tag. Studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule und Pflichtpraktika zählen nicht auf dieses Kontingent.
(2) echt.job erfasst die über die Plattform vermittelten Einsätze automatisch auf einem Arbeitstage-Konto und sperrt weitere Bewerbungen, wenn ein Einsatz das Limit überschreiten würde. Zum Schutz deines Aufenthaltstitels kann die App Bewerbungen bereits vor Erreichen des Jahreslimits begrenzen (etwa bei mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit).
(3) Beschäftigungen außerhalb von echt.job kennt die Plattform nicht — diese musst du selbst berücksichtigen. Die Verantwortung für die Einhaltung der aufenthaltsrechtlichen Grenzen bleibt bei dir und beim Haushalt als Arbeitgeber; die Sperre durch echt.job ist eine zusätzliche Schutzfunktion, keine rechtliche Garantie.

§ 7 Stornierung; Ausfallvergütung; höhere Gewalt

(1) Der Haushalt kann einen gebuchten Einsatz bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei stornieren.
(2) Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn werden 30 %, bei weniger als 4 Stunden 50 % des vereinbarten Lohns als pauschalierte Ausfallvergütung fällig und über die Plattform an die Helfer:in ausgezahlt. Auf den fälligen Lohnanteil fällt die Servicegebühr anteilig an.
(3) Erscheint die Helfer:in zum Einsatz und wird ihr der Zutritt nicht innerhalb von 15 Minuten nach dem vereinbarten Beginn gewährt oder ist der Haushalt nicht erreichbar (faktische Stornierung), werden 100 % des Lohns sowie die volle Servicegebühr fällig.
(4) Haushalte mit bestehender regelmäßiger Buchungsbeziehung können einmal je Kalenderquartal eine Stornierung nach Abs. 2 kostenfrei vornehmen (Joker). Auf Abs. 3 findet der Joker keine Anwendung.
(5) Beruht der Ausfall auf höherer Gewalt (insbesondere amtliche Unwetterwarnung, Brand, Evakuierung, großflächiger Strom- oder Verkehrsausfall), entfallen die Zahlungspflichten nach Abs. 2 und 3; ein Joker wird nicht verbraucht.
(6) Dem Haushalt bleibt in den Fällen der Abs. 2 und 3 ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Helfer:in ein Ausfall überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist (etwa weil der Termin kurzfristig anderweitig besetzt werden konnte).
(7) Sagt die Helfer:in einen Einsatz ab, entfällt ihr Lohnanspruch für diesen Einsatz. Für unentschuldigtes Fernbleiben gilt § 9.
(8) Die Absätze 1 bis 7 gelten für jeden Termin eines Monatsplans einzeln.
(9) Nach Beginn eines Einsatzes ist eine Stornierung ausgeschlossen. Beendet der Haushalt einen begonnenen Einsatz vorzeitig oder schickt er die Helfer:in früher weg, bleibt der Lohn für die gesamte gebuchte Zeit geschuldet (§ 615 BGB). Die Helfer:in checkt in diesem Fall nicht aus; der Einsatz wird nach dem Ende der gebuchten Zeit automatisch abgeschlossen; als Check-out gilt das gebuchte Ende, frühestens der Check-in. Abgerechnet wird nach § 8.
(10) Die Absage erklärt der Haushalt gegenüber echt.job über den Support (Kontakt in der App oder info@echtjob.de). Für die Fristen nach Abs. 1 und 2 zählt der Eingang der Absage.

§ 8 Treuhand-Bedingungen: Auszahlung, Rückerstattung, Einspruch

(1) Nach dem Check-out der Helfer:in kann der Haushalt innerhalb von sechs Stunden Einspruch erheben. Fehlt ein Check-out, wird der Einsatz nach dem Ende der gebuchten Zeit automatisch abgeschlossen; als Check-out gilt das gebuchte Ende, frühestens der Check-in. Die Frist beginnt in diesem Fall mit dem automatischen Abschluss. Eine Bestätigung durch den Haushalt ist nicht erforderlich: Erhebt er keinen Einspruch, wird der verwahrte Betrag nach Ablauf der Frist automatisch ausgezahlt (Lohn an die Helfer:in, Servicegebühr an echt.job). Beim Monatsplan gilt das für jeden Termin einzeln.
(2) Ein Einspruch ist nur aus folgenden Gründen möglich: (a) der Einsatz hat nicht stattgefunden; (b) die erfassten Stunden weichen von den tatsächlich geleisteten ab; (c) die Helfer:in hat den Einsatz von sich aus vorzeitig verlassen, ohne auszuchecken. Allgemeine Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung berechtigt nicht zum Einspruch; der Lohnanspruch für tatsächlich geleistete Arbeit bleibt unberührt.
(3) Bei einem Einspruch bleibt der gesamte verwahrte Betrag bis zur Entscheidung nach § 12 bei OPP; vorab wird nichts ausgezahlt.
(4) Voraussetzung jeder Auszahlung sind die abgeschlossene Identitätsprüfung (§ 3) und ein bei OPP hinterlegtes Bankkonto. Das Auszahlungskonto muss auf die verifizierte Person lauten. Bei einer Änderung der Bankverbindung — insbesondere kurz vor einer anstehenden Auszahlung — kann eine erneute Identitätsprüfung erfolgen, bevor die neue Verbindung verwendet wird.
(5) Bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch oder Betrug (§ 9 Abs. 6) kann echt.job die Freigabe des reservierten Betrags aussetzen, bis der Sachverhalt geklärt ist; die Klärung erfolgt unverzüglich. Eine etwaige Rückabwicklung wird über OPP ausgeführt. Der Lohnanspruch für tatsächlich geleistete Arbeit bleibt unberührt.
(6) Vergütet wird die tatsächlich geleistete Zeit zwischen Check-in und Check-out; angefangene Viertelstunden zählen voll, höchstens die gebuchte Zeit. Checkt die Helfer:in vor dem Ende der gebuchten Zeit aus, erhält der Haushalt den Differenzbetrag einschließlich der darauf entfallenden Servicegebühr zurück. Beendet der Haushalt den Einsatz vorzeitig, gilt § 7 Abs. 9. Bei der Urlaubsbetreuung wird die gebuchte Zeit vergütet.
(7) Findet ein Einsatz nicht statt, erhält der Haushalt den verwahrten Betrag zurück, soweit nicht nach § 7 eine Ausfallvergütung fällig ist. Auszahlungen und Rückerstattungen führt OPP aus; die Grundlage dafür — Check-in und Check-out, Einspruch und die Entscheidung nach § 12 — übermittelt echt.job über die Plattform an OPP. Alle Informationen zum verwahrten Betrag (Status, Auszahlung, Rückerstattung) erhältst du über echt.job: in der App, per Benachrichtigung oder über den Support.

§ 9 Zuverlässigkeitssystem; Sperren

(1) Erscheint eine Helfer:in unentschuldigt nicht (kein Check-in bis 15 Minuten nach Einsatzbeginn ohne vorherige Absage oder Krankmeldung), wird dies als Zuverlässigkeitsvorfall erfasst. Vorfälle bleiben 6 Monate berücksichtigungsfähig.
(2) Maßnahmen: 1. Vorfall: Hinweis mit Gelegenheit zur Stellungnahme. 2. Vorfall: Sperre für neue Bewerbungen von 5 Tagen. 3. Vorfall: Sperre von 14 Tagen. 4. Vorfall: Deaktivierung des Kontos. Bereits vereinbarte Einsätze bleiben von Sperren unberührt. Ein Fernbleiben ohne jede — auch nachträgliche — Meldung wird als zwei Vorfälle gewertet.
(3) Krankheitsbedingte Ausfälle mit ärztlicher Bescheinigung gelten nicht als Vorfall; andere nachweislich unverschuldete Verhinderungen kann echt.job anerkennen.
(4) Gegen jede Maßnahme nach Abs. 2 steht der Helfer:in ein einmaliger, begründeter Widerspruch zu. echt.job prüft den Vorfall daraufhin unter Berücksichtigung der Stellungnahme erneut und teilt das Ergebnis mit Begründung mit. Bei außergewöhnlichen Umständen kann echt.job Vorfälle aufheben.
(5) Vor einer Deaktivierung erhält die Helfer:in Gelegenheit zur Stellungnahme. Bereits erworbene Auszahlungsansprüche und gesetzliche Rechte bleiben von Maßnahmen nach diesem Paragrafen unberührt.
(6) Missbrauch und Betrugsprävention: Bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch, Betrug oder Manipulation — etwa Scheinbuchungen, manipulierte Check-ins, die Nutzung fremder Identitäten oder Hinweise auf eine Kontoübernahme — kann echt.job Konten beider Marktseiten vorläufig sperren, weitere Vermittlungen aussetzen und die Auszahlungsfreigabe anhalten (§ 8 Abs. 5). Die Betroffenen werden grundsätzlich vorher angehört; die Anhörung kann nachgeholt werden, wenn eine vorherige Information die Aufklärung, die Beweissicherung oder gesetzliche Pflichten — insbesondere unseres Zahlungsdienstleisters OPP — gefährden würde. Zahlungsbezogene Verdachtsmomente kann echt.job an OPP weitergeben; Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung. Jede Maßnahme wird dokumentiert und kann über den Support überprüft werden; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 10 Sachschäden; Haftung des Haushalts; Freistellung

(1) Schäden sind innerhalb von 48 Stunden über die App zu melden (mit Fotos). Die Regulierung richtet sich nach den jeweils geltenden Bedingungen der Plattform-Versicherung. Eine spätere Meldung lässt gesetzliche Ansprüche unberührt, kann die Regulierung aber verzögern oder erschweren.
(2) Ein Abzug vom Lohn oder vom reservierten Betrag wegen behaupteter Schäden findet nicht statt.
(3) Für Schäden, die der Helfer:in aus der Sphäre des Haushalts entstehen — insbesondere durch Haustiere — haftet der Haushalt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 833 BGB, Tierhalterhaftung). Wird die Helfer:in von Dritten für Schäden in Anspruch genommen, die ein Tier des Haushalts verursacht hat, stellt der Haushalt sie im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen frei, es sei denn, die Helfer:in hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
(4) Verursacht die Helfer:in bei der Arbeit einen Schaden, gelten zwischen Haushalt und Helfer:in die arbeitsrechtlichen Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
(5) Arbeitsunfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert; der Haushalt unterstützt die Unfallanzeige.

§ 11 Tierbetreuung (Gassi & Tiere)

Zusicherungen des Haushalts:
Bei Einsätzen mit Tieren sichert der Haushalt zu, dass der betreute Hund kein Listenhund ist und nicht behördlich als gefährlich eingestuft wurde, dass das Tier gesund und ordnungsgemäß geimpft ist und dass der Haushalt rechtmäßiger Halter bzw. zur Beauftragung berechtigt ist. Diese Angaben werden bei der Erstellung des Einsatzes abgefragt.
echt.job vermittelt keine als gefährlich eingestuften Hunde oder Listenhunde. Unrichtige Angaben stellen eine Pflichtverletzung dar; echt.job kann die Vermittlung ablehnen, aussetzen oder rückabwickeln. Muss ein Einsatz aus diesem Grund abgebrochen werden, gilt § 7 Abs. 3 entsprechend.
Versicherung und Pflichten vor Ort:
Der Haushalt wird darauf hingewiesen, dass eine private Hundehaftpflichtversicherung Schäden bei entgeltlicher Betreuung durch Dritte häufig nicht abdeckt. Ein etwaiger Versicherungsschutz über echt.job richtet sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Bedingungen der Plattform-Versicherung.
Bestehen für den Einsatzort besondere Vorschriften (etwa Leinen- oder Maulkorbpflicht), ist der Haushalt verpflichtet, die Helfer:in vor Einsatzbeginn darüber zu informieren. Zur Halterhaftung und Freistellung siehe § 10 Abs. 3.

§ 12 Streitbeilegung; Hinweis nach § 36 VSBG

(1) Über einen Einspruch nach § 8 entscheidet echt.job in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Grundlage der App-Daten (Check-in und Check-out, Zeitstempel, Ergebnis der Positionsprüfung, Angaben zum Einspruch). echt.job stellt dabei fest, welcher Betrag auszuzahlen und welcher zu erstatten ist, und übermittelt diese Entscheidung an OPP, die Auszahlung oder Rückerstattung ausführt. Gegen die Entscheidung ist über den Support einmalig ein begründeter Widerspruch möglich; echt.job prüft dann erneut.
(2) Die Entscheidung nach Abs. 1 regelt ausschließlich die Auszahlung oder Rückerstattung des treuhänderisch verwahrten Betrags (§ 8). Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen bleibt beiden Seiten unbenommen. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Haushalt und Helfer:in betreffen nicht echt.job; der Rechtsweg — bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu den Arbeitsgerichten — bleibt unberührt.
(3) echt.job ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Zuständige Universalschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes (www.universalschlichtungsstelle.de).

§ 13 Bewertungen

(1) Beide Seiten können nach jedem tatsächlich durchgeführten Einsatz bewerten. Eine Bewertung besteht ausschließlich aus Sternen — einer Gesamtbewertung und vier Teilbewertungen. Einen Freitext gibt es nicht.
(2) Bewerten kannst du innerhalb von 14 Tagen ab dem Check-out des Einsatzes. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Bewertung nicht mehr möglich. Eine abgegebene Bewertung lässt sich nicht nachträglich ändern.
(3) Bewertungen werden verdeckt veröffentlicht: Sie werden erst sichtbar, wenn beide Seiten bewertet haben oder die Frist nach Absatz 2 abgelaufen ist. Bis dahin siehst du nicht, wie die andere Seite bewertet hat.
(4) Bewertungen dürfen nicht gekauft, getauscht oder durch Druck erwirkt werden. Sie müssen sich auf den tatsächlich durchgeführten Einsatz beziehen. Bewertungen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, werden auf Antrag geprüft und gegebenenfalls entfernt.

§ 13a Nutzerinhalte; Melden und Blockieren

(1) Inhalte, die du selbst verfasst oder hochlädst — Chat-Nachrichten, Einsatzbeschreibungen, Bewerbungstexte, der Text „Über mich“ und Profilbilder — veröffentlichst du in eigener Verantwortung. Verboten sind insbesondere beleidigende, diskriminierende, bedrohende, sexualisierte und rechtswidrige Inhalte sowie Inhalte, die Rechte Dritter verletzen. Bewertungen gehören nicht hierzu: sie bestehen nur aus Sternen (§ 13 Abs. 1).
(2) Ein automatischer Wortfilter weist Texte mit bestimmten Wörtern schon beim Absenden zurück. Der Filter ersetzt keine inhaltliche Prüfung und erkennt nicht jeden Verstoß.
(3) Jeden dieser Inhalte kannst du in der App melden — mit der Kennzeichnung „Sicherheit oder Gefahr“, wenn es dringend ist. Eine Meldung bezieht sich immer auf einen konkreten Inhalt; gibt es keinen, erreichst du uns per E-Mail an info@echtjob.de. Eine Meldung erreicht echt.job unmittelbar. echt.job prüft sie und kann Inhalte entfernen, Funktionen einschränken oder das betroffene Konto sperren (§ 9 gilt ergänzend). Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis besteht nicht; über das Ergebnis wird nicht in jedem Fall berichtet.
(4) Du kannst andere Nutzer:innen blockieren. Eine Blockierung wirkt in beide Richtungen: es können keine Nachrichten mehr ausgetauscht werden. Du kannst sie in deinem Profil jederzeit aufheben. Eine Blockierung während eines laufenden Einsatzes wird echt.job gemeldet, damit offene Zahlungen und Fristen geklärt werden können.
(5) Bei akuter Gefahr gilt § 20: wende dich an die Polizei (110), nicht an eine Meldung in der App.

§ 14 Haftung von echt.job

(1) echt.job haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie — auch bei einfacher Fahrlässigkeit — für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet echt.job im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von echt.job.
(5) Für Schäden im Haushalt während eines Einsatzes gilt § 10; ein Lohnabzug findet nicht statt. Für die Erfüllung des Arbeitsvertrags zwischen Haushalt und Helfer:in haftet echt.job nicht (§ 2).

§ 15 Laufzeit und Kündigung

(1) Du kannst dein Konto jederzeit löschen (Profil → Konto löschen). Daten werden gemäß Datenschutzerklärung gelöscht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Für Rechnungen und Zahlungsbelege (Buchungsbelege) gilt eine Aufbewahrungspflicht von 8 Jahren, für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse eine von 10 Jahren (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Welche Unterlagen wir im Einzelnen wie lange aufbewahren, steht in der Datenschutzerklärung.
(2) echt.job kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen in Textform ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund — insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB — bleibt unberührt; § 9 gilt ergänzend.
(3) Bereits vereinbarte Einsätze und erworbene Auszahlungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt, soweit nicht der Kündigungsgrund gerade den betroffenen Einsatz betrifft.

§ 16 Anwendbares Recht; Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bist du Verbraucher:in, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates deines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Hast du keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegst du deinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland, ist Gerichtsstand der Sitz von echt.job.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) echt.job kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit die Änderung aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder behördlichen Vorgaben erforderlich ist oder neue bzw. geänderte Funktionen betrifft und das vertragliche Gleichgewicht dabei nicht zu deinem Nachteil verschoben wird.
(2) Alle anderen wesentlichen Änderungen — insbesondere Änderungen der Servicegebühr (§ 4) — kündigen wir mindestens 4 Wochen im Voraus per Push und E-Mail an. Sie werden nur wirksam, wenn du ihnen in der App aktiv zustimmst. Stimmst du nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen für dich fort; echt.job kann das Nutzungsverhältnis in diesem Fall ordentlich kündigen (§ 15 Abs. 2).
(3) Bei jeder Ankündigung nach Abs. 2 hast du ein Sonderkündigungsrecht.

§ 18 Vollmacht zur Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

(1) Der Haushalt kann echt.job bei der ersten Zusage bevollmächtigen (§ 13 Abs. 1 SGB X), den Haushaltsscheck (An- und Abmeldung), den Änderungsscheck und den Halbjahresscheck bei der Minijob-Zentrale in seinem Namen einzureichen. Zum Jahresende meldet die Minijob-Zentrale selbst (§ 28h Abs. 3 S. 2 SGB IV); eine Jahresmeldung des Haushalts gibt es im Haushaltsscheckverfahren nicht. echt.job übernimmt dabei ausschließlich das schematische Ausfüllen und Übermitteln der vorgesehenen Formulare auf Grundlage deiner Angaben — keine Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 1 RDG) und keine Steuerberatung, insbesondere keine individuelle rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
(2) Die Vollmacht wird per elektronischer Signatur erteilt, ist im Profilbereich jederzeit einsehbar und mit sofortiger Wirkung widerrufbar. Nach Widerruf reicht echt.job keine weiteren Meldungen mehr ein; bereits eingereichte Vorgänge bleiben unberührt.
(3) Für Entscheidungen mit Gestaltungsspielraum (z. B. die Wahl zwischen Rentenversicherungspflicht und Befreiung) stellt echt.job die gesetzlich vorgesehenen Optionen neutral gegenüber, ohne eine individuelle Empfehlung auszusprechen. Die Entscheidung triffst du eigenverantwortlich.
(4) Der Haushalt bleibt gegenüber der Minijob-Zentrale, der Einzugsstelle und sonstigen Behörden alleiniger Arbeitgeber und Erklärungspflichtiger. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist der Haushalt verantwortlich; beruht eine Zurückweisung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben, geht sie zu seinen Lasten. Für Fehler bei der Übermittlung durch echt.job gilt § 14. Für Entscheidungen der Minijob-Zentrale oder anderer Behörden haftet echt.job nicht.

§ 19 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

echt.job ist kein Verleiher im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und besitzt keine Erlaubnis nach § 1 AÜG. Der Arbeitsvertrag entsteht ausschließlich unmittelbar zwischen Haushalt und Helfer:in; echt.job wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei des Beschäftigungsverhältnisses, übt kein Weisungsrecht aus und übernimmt keine Entgeltfortzahlungs- oder sonstigen Arbeitgeberpflichten. Diese verbleiben vollständig beim Haushalt.

§ 20 Notruf-Funktion — Hinweise und Grenzen

Die in der App verfügbare Notruf-Funktion ermöglicht Helfer:innen, während eines Einsatzes den Polizeinotruf (110) über das eigene Mobiltelefon zu wählen; den Anruf startest du selbst. Die App zeigt dir dabei Einsatzadresse, Standort, Auftrag und Uhrzeit an, damit du sie der Leitstelle vorlesen kannst, und hält das Notfall-Ereignis in einem internen Protokoll fest (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Die Funktion ist kein Rettungsdienst und keine zertifizierte Notruf-Serviceleitstelle im Sinne der DIN EN 50518; sie ersetzt nicht den Notruf über die zuständige Leitstelle und begründet keine eigene Rettungs- oder Erfolgspflicht von echt.job. Einzelheiten zur Datenverarbeitung im Notfall regelt die Datenschutzerklärung.

§ 21 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

(1) Als Verbraucher:in steht dir bei Verträgen mit echt.job, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (die Registrierung sowie jede kostenpflichtige Buchung der Vermittlungsleistung), ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht.
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den jeweiligen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Echtjob UG (haftungsbeschränkt), Beckmannweg 8, 72076 Tübingen, E-Mail: info@echtjob.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail) über deinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Du kannst dafür das Muster-Widerrufsformular (Abs. 3) verwenden, das ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs.
Wenn du einen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir für diesen Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast; in keinem Fall werden dir wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu deinem Widerruf bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
(2) Erlöschen: Das Widerrufsrecht für eine Buchung erlischt, wenn echt.job die Vermittlungsleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem du dem ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch echt.job verlierst (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese Zustimmung holen wir bei jeder Buchung ein.
(3) Muster-Widerrufsformular (Wenn du den Vertrag widerrufen willst, fülle dieses Formular aus und sende es zurück.)
An Echtjob UG (haftungsbeschränkt), Beckmannweg 8, 72076 Tübingen, info@echtjob.de:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …

— Bestellt am (*): … — Name des/der Verbraucher(s): … — Anschrift des/der Verbraucher(s): …

— Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch. Den jeweils geltenden Stand dieser AGB kannst du jederzeit in der App und unter echtjob.de abrufen und speichern.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB); die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: 16.10.2026 · Version 1.4